Erklärung der Führerscheinklassen

Hier finden Sie Erläuterungen zu den Führerscheinklassen.

PKW / B - B17 - BE - B96 - B196 - B197

Benötigte Antragsunterlagen:
Biometrisches Passbild, Unterschriftsvordruck, Sehtest (im Original), Erste-Hilfe-Kurs (im Original), Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt), Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.

B

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Mindestalter:
18 Jahre **

Kraftfahrzeuge mit:
Max 3.500 kg zG
max. 8 Sitzplätze + Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG oder Kombinationen mit max. 3.500 kg zG

Ausbildung Ersterwerb
Theorie:

12 × 90 min. Grundstoff
2 x 90 min. klassenspezifischer Unterricht

Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Bei Vorbesitz eines Führerscheins reduziert sich die Theorieausbildung um 6×90 min. Grundstoff

Prüfung in Theorie und Praxis

(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)

B17

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Mindestalter:
17 Jahre **

Begleitperson:
30 Jahre, min. 5 Jahre Klasse B, max. 1 Punkt

Ausbildung wie Klasse B

(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)

BE

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B oder B17

Mindestalter:
17 Jahre (Begleitetes Fahren)
18 Jahre

Kraftfahrzeugkombinationen mit:
Zugfahrzeug(Kl. B) + Anhänger zG max. 3.500 kg

Keine Theorie erforderlich

Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt

Nur praktische Prüfung

B96 (Klasse B mit Schlüsselzahl 96)

Erforderlicher Vorbesitz: B oder B17

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg

Theorie:
150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis:
Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)

Keine Prüfung

B196 (Klasse B mit Schlüsselzahl 196)

Mindestalter:
25 Jahre

Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung

Zweirädrige Leichtkrafträder
Mit Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Theorie:
mind 4 x90 min. klassenspezifisch Motorrad

Praxis:
je nach persönlichen Fähigkeiten
mind. 5 x 90 min fahrpraktische Schulung auf einem A1 Fahrzeug

Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Achtung! B196 gilt nur in Deutschland

B197 (Klasse B mit Schlüsselzahl 197)

Mindestalter und Ausbildung wie Klasse B bzw. B17

Fahrstunden und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klasse B.

Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe.

Mindestens 15- minütige Testfahrt in der Fahrschule, in der man zeigen muss, dass man in den Lage ist, ein Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewußt zu führen.

B197 ermächtigt uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen.

Gilt auch im Ausland.

Motorrad / A - A1 - A2

Benötigte Antragsunterlagen:
Biometrisches Passbild, Unterschriftsvordruck, Sehtest (im Original), Erste-Hilfe-Kurs (im Original), Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt), Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.

A1

Mindestalter:
16 Jahre **

Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Eingeschlossene Klasse: AM

Ausbildung Ersterwerb:
Theorie:

12 Grundstoff a 90 min
4 klassenspezifisch a 90 min.
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundstoff auf mindestens 6 Std.

Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Prüfungen:
Theorie und Praxis

(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)

A2

Mindestalter:
18 Jahre **

Fahrzeuge:

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis Leistung zu Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg

Eingeschlossene Klassen: A1AM

Ausbildung Ersterwerb:
Theorie:
12 Grundstoff a 90 min.
4 klassenspezifisch a 90 min.

Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundstoff auf mindestens 6 Std.

Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Prüfungen:
Theorie und Praxis

Ausbildung bei Aufstieg:
von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

  • Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
  • Praktische Prüfung

(**Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)

A

Mindestalter:
24 Jahre **
21 Jahre** (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)
(20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)

Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeugemit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Ausbildung Ersterwerb:
Theorie:

12 Grundstoff a 90 min.
4 klassenspezifisch a 90 min.
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundstoff auf mindestens 6Std.

Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Prüfungen:
Theorie und Praxis

Ausbildung bei Aufstieg:
von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten

Praktische Prüfung

(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)

Traktoren L / T

Benötigte Antragsunterlagen:
Biometrisches Passbild, Unterschriftsvordruck, Sehtest (im Original), Erste-Hilfe-Kurs (im Original), Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt), Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.

L

Mindestalter:
16 Jahre **

Fahrzeuge:

  • Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • bis 40Km/h
  • mit Anhänger bis max. 25km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermaschinen und Stapler max. 25km/h

Ausbildung:
Theorie:
12 Grundstoff a 90 min.
2 klassenspezifisch a 90 min.

Prüfung:
Theorie

(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.)

T

Mindestalter:
16 Jahre ** für bbH bis 40 km/h und
18 Jahre ** für bbH über 40 bis 60 km/h

Fahrzeuge:

  • Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • 60Km/h
  • Mit Anhänger max. 40km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermaschinen und Stapler max. 40km/h

Eingeschlossene Klassen: AM und L

Ausbildung:
Theorie:
12 Grundstoff a 90 min.
6 klassenspezifisch a 90 min.

Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten

Prüfung:
Theorie und Praxis

(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)

AM / Mofa

Benötigte Antragsunterlagen:
Biometrisches Passbild, Unterschriftsvordruck, Sehtest (im Original), Erste-Hilfe-Kurs (im Original), Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt), Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Mofa: Biometrisches Passbild).

AM

Mindestalter:
15 Jahre **

Fahrzeuge:

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum
  • Verbrennungsmotor max. 50 cm³
  • Dieselmotor max. 500 cm³
  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)8
  • ohne Beiwagen
  • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW
  • Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8
    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
    Leermasse max. 270 kg
  • Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8
    Sitzplätze max. 2;
    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
    Leermasse max. 425 kg.

Ausbildung:
Theorie:

12 Grundstoff a 90 min
2 klassenspezifisch a 90 min.

Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten

Prüfung:
Theorie und Praxis

(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. Bis Lebensalter 16 nur im Inland gültig.)

Mofa

Mindestalter:
15 Jahre **

Fahrzeuge:

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder
  • bbH maximal 25 km/h
  • Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
  • Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8
  • bbH maximal 25 km/h;
  • Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Ausbildung:
Theorie:

6 x Unterrichtsstunden a 90 Minuten

Praxis:
2 x Fahrstunde a 45 Minuten

Prüfung:
Theorieprüfung

(** Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, vor dem Geburtstag abgelegt werden.)