Erklärung der Führerscheinklassen
Hier finden Sie Erläuterungen zu den Führerscheinklassen.
PKW / B - B17 - BE - B96 - B196 - B197
Benötigte Antragsunterlagen:
Biometrisches Passbild, Unterschriftsvordruck, Sehtest (im Original), Erste-Hilfe-Kurs (im Original), Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt), Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.
B
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Mindestalter:
18 Jahre **
Kraftfahrzeuge mit:
Max 3.500 kg zG
max. 8 Sitzplätze + Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG oder Kombinationen mit max. 3.500 kg zG
Ausbildung Ersterwerb
Theorie:
12 × 90 min. Grundstoff
2 x 90 min. klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Vorbesitz eines Führerscheins reduziert sich die Theorieausbildung um 6×90 min. Grundstoff
Prüfung in Theorie und Praxis
(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)
B17
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Mindestalter:
17 Jahre **
Begleitperson:
30 Jahre, min. 5 Jahre Klasse B, max. 1 Punkt
Ausbildung wie Klasse B
(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)
BE
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B oder B17
Mindestalter:
17 Jahre (Begleitetes Fahren)
18 Jahre
Kraftfahrzeugkombinationen mit:
Zugfahrzeug(Kl. B) + Anhänger zG max. 3.500 kg
Keine Theorie erforderlich
Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Nur praktische Prüfung
B96 (Klasse B mit Schlüsselzahl 96)
Erforderlicher Vorbesitz: B oder B17
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg
Theorie:
150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis:
Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)
Keine Prüfung
B196 (Klasse B mit Schlüsselzahl 196)
Mindestalter:
25 Jahre
Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
Zweirädrige Leichtkrafträder
Mit Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.
Theorie:
mind 4 x90 min. klassenspezifisch Motorrad
Praxis:
je nach persönlichen Fähigkeiten
mind. 5 x 90 min fahrpraktische Schulung auf einem A1 Fahrzeug
Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Achtung! B196 gilt nur in Deutschland
B197 (Klasse B mit Schlüsselzahl 197)
Mindestalter und Ausbildung wie Klasse B bzw. B17
Fahrstunden und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klasse B.
Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe.
Mindestens 15- minütige Testfahrt in der Fahrschule, in der man zeigen muss, dass man in den Lage ist, ein Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewußt zu führen.
B197 ermächtigt uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen.
Gilt auch im Ausland.
Motorrad / A - A1 - A2
Benötigte Antragsunterlagen:
Biometrisches Passbild, Unterschriftsvordruck, Sehtest (im Original), Erste-Hilfe-Kurs (im Original), Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt), Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.
A1
Mindestalter:
16 Jahre **
Fahrzeuge:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung Ersterwerb:
Theorie:
12 Grundstoff a 90 min
4 klassenspezifisch a 90 min.
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundstoff auf mindestens 6 Std.
Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Prüfungen:
Theorie und Praxis
(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)
A2
Mindestalter:
18 Jahre **
Fahrzeuge:
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis Leistung zu Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung Ersterwerb:
Theorie:
12 Grundstoff a 90 min.
4 klassenspezifisch a 90 min.
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundstoff auf mindestens 6 Std.
Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Prüfungen:
Theorie und Praxis
Ausbildung bei Aufstieg:
von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
- Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
- Praktische Prüfung
(**Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)
A
Mindestalter:
24 Jahre **
21 Jahre** (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)
(20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
Fahrzeuge:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
- Dreirädrige Kraftfahrzeugemit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung Ersterwerb:
Theorie:
12 Grundstoff a 90 min.
4 klassenspezifisch a 90 min.
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundstoff auf mindestens 6Std.
Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Prüfungen:
Theorie und Praxis
Ausbildung bei Aufstieg:
von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
Praktische Prüfung
(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)
Traktoren L / T
Benötigte Antragsunterlagen:
Biometrisches Passbild, Unterschriftsvordruck, Sehtest (im Original), Erste-Hilfe-Kurs (im Original), Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt), Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.
L
Mindestalter:
16 Jahre **
Fahrzeuge:
- Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 40Km/h
- mit Anhänger bis max. 25km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermaschinen und Stapler max. 25km/h
Ausbildung:
Theorie:
12 Grundstoff a 90 min.
2 klassenspezifisch a 90 min.
Prüfung:
Theorie
(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.)
T
Mindestalter:
16 Jahre ** für bbH bis 40 km/h und
18 Jahre ** für bbH über 40 bis 60 km/h
Fahrzeuge:
- Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- 60Km/h
- Mit Anhänger max. 40km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermaschinen und Stapler max. 40km/h
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Ausbildung:
Theorie:
12 Grundstoff a 90 min.
6 klassenspezifisch a 90 min.
Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
Prüfung:
Theorie und Praxis
(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.)
AM / Mofa
Benötigte Antragsunterlagen:
Biometrisches Passbild, Unterschriftsvordruck, Sehtest (im Original), Erste-Hilfe-Kurs (im Original), Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt), Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Mofa: Biometrisches Passbild).
AM
Mindestalter:
15 Jahre **
Fahrzeuge:
- bbH 45 km/h
- Hubraum
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
- Dieselmotor max. 500 cm³
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)8
- ohne Beiwagen
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg - Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
Leermasse max. 425 kg.
Ausbildung:
Theorie:
12 Grundstoff a 90 min
2 klassenspezifisch a 90 min.
Praxis:
Fahrstunden nach persönlichen Fähigkeiten
Prüfung:
Theorie und Praxis
(** Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. Bis Lebensalter 16 nur im Inland gültig.)
Mofa
Mindestalter:
15 Jahre **
Fahrzeuge:
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder
- bbH maximal 25 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8
- dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8
- bbH maximal 25 km/h;
- Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Ausbildung:
Theorie:
6 x Unterrichtsstunden a 90 Minuten
Praxis:
2 x Fahrstunde a 45 Minuten
Prüfung:
Theorieprüfung
(** Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, vor dem Geburtstag abgelegt werden.)